Entscheiden Sie sich als Unternehmen dafür, gesundheitsförderliche Maßnahmen für Ihre Beschäftigten anzubieten, stellt sich gleichzeitig die Frage nach der Finanzierung. Der Gesetzgeber bietet Ihnen hierbei indirekte Unterstützung an.
Zum einen gibt es die Möglichkeit der Steuerbefreiung von zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zur Höhe von 500 Euro, soweit die Leistungen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V genügen. Dies regelt § 3 Nr. 34 EStG.
Zum anderen besteht die Möglichkeit einer (anteiligen) Kostenerstattung oder Finanzierung durch die Krankenkassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Krankenkassen haben in einem Leitfaden zu unterschiedlichen Bereichen wie zum Beispiel Ernährung oder Bewegung Kriterien festgelegt, die Angebote erfüllen müssen. Nur dann gewährt die Kasse einen Zuschuss. Die Regelungen betreffen vor allem die Ausbildung und Qualifikationen (§§ 20, 20a SGB V). Da diese Kriterien durchaus Spielraum bieten, kann man aus der Anerkennung eines Anbieters durch eine Krankenkasse nicht auf die Anerkennung bei allen Kassen schließen.
Die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert im Auftrag einer Kooperationsgemeinschaft verschiedener Krankenkassen die Präventionsangebote von Dienstleistern nach § 20 Abs. 1 SGB V und definiert Merkmale, die für eine Zertifizierung notwendig sind.
Viele Angebote, beispielsweise der Volkshochschulen (VHS) und anderer Organisationen, erfüllen die Kriterien der Krankenkassen und sind zum Teil erstattungsfähig. Andere Angebote erfüllen diese Kriterien nicht, zeichnen sich aber durch Übungsleiter mit viel Erfahrung, guter Didaktik oder anderen Qualitäten aus. Die VHS verfügen zudem über ein Angebot zum Betrieblichen Management.
Auch andere Sozialversicherungsträger wie z.B. die gesetzliche Unfallversicherung bieten ihre Unterstützung an, häufig auch in Zusammenarbeit mit den Kassen.
Rehabilitations-Einrichtungen, Vereine, Fitness-Einrichtungen u.a. sind weitere Anbieter auf diesem Markt. Die Übungsleiter verfügen in der Regel über eine Grundausbildung und eine fachspezifischen Qualifizierung.
Nicht alle Anbieter erfüllen (bislang) die Kriterien einer Zertifizierung. Die Angebote im Bereich Gesundheitsförderung wachsen stetig und mit aktuellen Angeboten wecken Sie das Interesse Ihrer Mitarbeiter oftmals leichter. Bei diesen Angeboten sind die Kriterien wie lange Ausbildungszeiten, anerkannte Prüfungen und Abschlüsse oder mehrmalige Durchführung eines Angebots nicht zu erfüllen. Aber auch hier lohnt es sich, gezielt nach den Rahmenbedingungen der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung, nach Nachweisen oder vorhandenen Erfahrungen zu fragen.
Gute Angebote sprechen sich herum: Fragen Sie andere Betriebe oder auch Ihre Mitarbeiter, was diese empfehlen können.
Detailliertere Informationen zur Förderfähigkeit unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp